Berliner Unwille
Der Berliner Unwille steht für den erfolglosen Widerstand der Stadt gegen den Kurfürsten und dessen Bestrebungen, Berlin seiner städtischen Freiheiten zu berauben.
Als Anerkennung für die Niederschlagung des aufständischen Adels und die Befreiung der Mark Brandenburg von den Raubrittern erhielt der Nürnberger Burggraf Friedrich IV auf dem Konstanzer Konzil (1414-1418) von König Sigismund die Würde eines Markgrafen und Kurfürsten verliehen.
Fortan lenkte Friedrich IV als Kurfürst
Friedrich I die Geschicke des Landes und läutete damit eine 500 Jahre dauernde Herrschaft der
Hohenzollern über Berlin und Brandenburg ein.
Als sein Sohn 1440 als
Friedrich II Kurfürst wurde, kam es zu einem Kräftemessen zwischen ihm und Berlin-Cölln, denn ihm war die Selbständigkeit der Städte ein Dorn im Auge.
Er zerschnitt das Band zwischen Berlin und Cölln, entzog ihnen das Niederlagsrecht, setzte einen eigenen kurfürstlichen Richter ein und untersagte die Teilnahme an den Hansetagen, an denen die beiden Städte seit 1359 teilgenommen hatten.
Auch in der Wahl der Schöffen waren Berlin und Cölln von der Zustimmung des Kurfürsten abhängig.
Besonders aufgebracht waren die Bürger aber darüber, dass sie gezwungen wurden, dem Kurfürsten, der Berlin zur Residenzstadt ausbauen wollte, für die Errichtung eines
Schlosses Grund und Boden abzutreten.
Zum eigentlichen Eklat, der in die Geschichte als "Berliner Unwille" einging, kam es im Jahre 1448, als Friedrich II versuchte, die Städter eines großen Teils ihres Landbesitzes zu berauben. Dieses Mal wollten sie nicht klein beigeben und nahmen kurzerhand den Richter Balthasar Hake gefangen und vertrieben Amtsträger und Bedienstete des Kurfürsten aus der Stadt.
Sie stürmten die kurfürstliche Kanzlei, vernichteten Dokumente und Urkunden und setzten einen Teil des verhassten Schlossbaus durch Öffnung der
Spreeschleusen unter Wasser.
Da die wütenden Bürger aber gegen die Übermacht des Kurfürsten letztendlich nichts ausrichten konnten, brach der Aufruhr schließlich in sich zusammen.
Die Schiedsgerichtsverhandlung in
Spandau im Mai 1448 beendete den Konflikt.
Berlin und Cölln unterlagen, konnten aber zumindest ihre 1307 eingegangene Städteunion beibehalten.
Die rebellischen Anführer wurden mit hohen Geldstrafen belegt, verbannt und ihrer Vermögen beraubt.
Das Wappen Berlins zeigte fortan den einst so stolzen Bären in den Krallen des übermächtigen Brandenburger Adlers.
Auch andere Landesherren folgten dem Beispiel von Kurfürst Friedrich II, dem seine unnachgiebige Haltung den Beinamen "Eisenzahn" einbrachte. Sie beraubten die Städte ihrer Eigenständigkeit und unterwarfen das Bürgertum ihrem Diktat.
Als im Jahre 1486 Kurfürst
Johann Cicero das Schloss in Cölln zur ständigen Residenz machte, öffnete sich für Berlin ein neues Kapitel in seiner Geschichte, denn nun entwickelte es sich zur Residenzstadt, was ihm zwar die städtischen Freiheiten nicht zurückbrachte, aber doch zumindest einen Zugewinn an politischer Bedeutung.
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