Johann Georg von Brandenburg
Johann Georg von Brandenburg wurde am 11. September 1525 in Cölln geboren und starb am 8. Januar 1598, ebenfalls in Cölln.
Seine Eltern waren
Joachim II (1505) und
Magdalene von Sachsen (1507-1534).
Johann Georg war dreimal verheiratet.
Die erste Ehe ging er im Jahre 1545 mit
Sophia von Liegnitz (1525-1546) ein, die bei der Geburt ihres ersten Kindes und Thronfolgers,
Joachim Friedrich, starb.
Aus der zweiten Ehe mit
Sabina von Ansbach (1529-1575) gingen elf Kinder hervor, von denen aber sieben das Erwachsenenalter nicht erreichten.
Der dritten Ehe mit
Elisabeth von Anhalt (1563-1607) entstammten elf Kindern.
Als Joachim II 1571 auf
Schloss Köpenick starb, hinterließ er seinem Sohn und Nachfolger einen immensen Schuldenberg.
Verantwortlich für diese Misswirtschaft machte Johann Georg in erster Linie die Juden, bei denen nicht nur sein Vater sondern auch ein großer Teil des Adels und der Kaufleute hoch verschuldet war.
Es kam zu Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung, zu Plünderungen und zur Verwüstung der Synagoge.
Johann Georg beschuldigte
Lippold Ben Chluchim, den Münzmeister und Hofjuwelier seines Vaters, der Unterschlagung und der ungerechtfertigten Bereicherung.
Zwar wurde Lippold vom Gericht freigesprochen, aber nun kam es zur Anklage gegen ihn wegen Zauberei- und Mordverdachts. Unter der Folter gestand Lippold schließlich, Joachim II vergiftet zu haben. Daraufhin wurde Lippold nicht nur zum Tode verurteilt sondern auch auf besonders grausame Weise hingerichtet, Am 28. Januar 1573 wurde Lippold gerädert und gevierteilt.
Alle Juden wurden vertrieben und es sollte rund 100 Jahre dauern, bis der
Große Kurfürst die Verbannung der Juden aufhob.
Die Geliebte seines Vaters Anna Sydow ließ Johann Georg noch im Jahre 1571 auf der
Zitadelle in
Spandau einkerkern, wo sie vier Jahre später starb.
Im Jahre 1574 gründete Johann Georg das Berlinische Gymnasium zum Grauen Kloster.
Nach seinem Tode am 8. Januar 1598 wurde Johann Georg in der Gruft der
Hohenzollern im
Berliner Dom beigesetzt.
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